Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2025
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 21 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 21 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2025
VERDÄCHTIGE MITTEILUNGEN„Hallo, kann ich Sie kurz sprechen?“
Es klingt wie eine harmlose, banale Nachricht, aber hinter dieser einfachen Frage verbirgt sich eine digitale Falle, wie Betroffene dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gemeldet hatten. Es begann mit der Aussicht auf kleine Vergütungen im Gegenzug für das Liken von Videos oder Beiträgen auf sozialen Netzwerken. Anschließend wurden die Betroffenen eingeladen, „exklusiven“ Gruppen beizutreten, um angeblich mit bekannten Marken zusammenzuarbeiten und in der Folge größere Gewinne zu erzielen. Doch innerhalb der geschlossenen Gruppe wurden die Opfer unter starkem Druck gesetzt, Einzahlungen oder Überweisungen vorzunehmen, mit dem Versprechen, angebliche Preise und Belohnungen zu erhalten. In den dem EVZ gemeldeten Fällen führte der psychologische Druck dazu, dass die Betroffenen in einem Fall mehr als 40.000 EUR und in einem anderen sogar mehr als 300.000 EUR gezahlt haben – Beträge die wohl für immer verloren sind. Für weitere Informationen zum Thema.MAUT IN ÖSTERREICH
Achtung vor Fakeshops
Für das Nutzen der Autobahn in Österreich muss in der Regel die Mautgebühr in Form einer Vignette entrichtet werden, die je nach Bedarf als Tages-, 10-Tages-, Zweimonats- oder Jahresvignette erworben werden kann. Für bestimmte Autobahnabschnitte ist hingegen eine Streckenmaut zu entrichten. Die Klebevignette muss dabei unbedingt korrekt angebracht werden, um gültig zu sein, sie kann aber auch in digitaler Form erworben werden. In diesem Zusammenhang warnt das österreichische Portal Watchlist Internet (https://www.watchlist-internet.at/news/fake-onlineshop-asfinag/) vor Betrugsseiten im Netz, welche die Originalseite des Shops der Autobahnkonzessionärin Asfinag imitieren und dabei Geld (und persönliche Daten) von unaufmerksamen Verbraucherinnen und Verbrauchern erschwindeln, die glauben, zu einem besonders günstigen Preis gekauft zu haben, aber in Wirklichkeit ohne gültiger Vignette auf der Autobahn unterwegs sind und somit nicht nur den bezahlten Betrag verloren haben, sondern auch den vorgesehenen Strafen ausgesetzt sind. Für weitere Informationen zur Maut in Österreich.REISEN
Neue Einreisebedingungen für das Vereinigte Königreich
Während EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bisher nur ihren Reisepass brauchten, um für kurze Zeit in das Vereinigte Königreich zu reisen - um dort Urlaub zu machen, Verwandte zu besuchen oder auch nur zu Transitzwecken - wird ab dem 2. April 2025 zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich sein. Dabei handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Reisegenehmigung für Kurzaufenthalte. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig (10 GBP) und kann über die dafür vorgesehene App oder die eigens eingerichtete Website der britischen Regierung beantragt werden. Dabei ist (wie bei der ESTA-Genehmigung für Reisen in die USA) darauf zu achten, dass man nicht in die Fallen inoffizieller Webseiten tappt, die anbieten, die Genehmigung zu einem viel höheren Preis zu besorgen und gleichzeitig sensible Informationen und Dokumente (wie den für die ETA notwendigen Scan des Reisepasses) zu erschwindeln.FALL DES MONATS
Eine deutsche Verbraucherin hatte ein Auto gemietet, welches am letzten Tag ihres Urlaubs eine Panne hatte. Die Verbraucherin musste jedoch dringend ihren Rückflug erreichen. Die italienische Mietwagenfirma sagte ihr, sie solle warten, bis der Mechaniker eintreffe, um die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs zu überprüfen, aber die Verbraucherin teilte mit, dass sie nicht warten könne, und fragte, ob sie den Schlüssel an der Hotelrezeption abgeben könne. Die Mietwagenfirma stimmte dem zu, allerdings wurden der Verbraucherin anschließend der verlorene Autoschlüssel und der Kraftstoff, den das Unternehmen später in den Tank gefüllt hatte, in Rechnung gestellt.
Die Verbraucherin wandte sich an das EVZ Deutschland, das sich an das EVZ Italien wandte, und dank dessen Intervention buchte das Unternehmen die Rechnung aus und verlangte keine Zahlung mehr.