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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europausgabe Jänner 2016

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Flug gestrichen oder verspätet: Ist es leicht, eine Entschädigung zu bekommen?

Die Europäischen Verbraucherzentren erhielten seit Anfang 2015 über 4000 Beschwerden von Konsumenten aus ganz Europa, welche Schwierigkeiten hatten, die Ausgleichszahlung im Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen zu erhalten. Wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert und einen Ersatzflug anbietet, müssen die Passagiere zunächst darüber vorab informiert werden. Je nachdem wie rechtzeitig die Mitteilung erfolgt ist, und wie sehr die neue Abflugzeit (und Ankunftzeit) von der ursprünglichen abweicht, kann dem Passagier eine Ausgleichszahlung zustehen. In den meisten Fällen erfährt man von der Annullierung oder Verspätung erst am Flughafen. In diesem Fall besteht das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei einer Flugstreichung sowie für den Fall, dass die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Rufen Sie uns an (0471/980939) oder schreiben Sie uns ein E-Mail (info@euroconsumatori.org).


URLAUB UND REISEN

Timesharing und Verträge für langfristige Urlaubsprodukte: lassen Sie uns einiges klarstellen!

Timesharing, Ferienclubs, Bonus-Wochen und Urlaubs-Gutscheine – dies sind nur ein paar der vielen Angebote, die Sie vielleicht bei der Planung Ihres Urlaubs oder während des Urlaubs in einem schönen und sonnigen Ferienresort bemerkt haben.
Obwohl die aktuelle EU-Gesetzgebung bereits den Abschluss von Timesharing Verträgen und Verträgen für langfristige Urlaubsprodukte regelt und Verbraucher somit schützt, ist es dennoch wichtig über die eigenen Rechte gut informiert zu sein, damit man sich bewusst für den Abschluss eines solchen Vertrages entscheidet und vor allem um sicher zu stellen, dass die Verkäufer die Gesetze respektieren. In Ergänzung zum ECC-Net Bericht hat auch die Europäische Kommission einen Bericht zum Timesharing veröffentlicht, der die Funktionsweise der aktuellen Gesetze überprüft. Mehr dazu auf unserer Homepage.


Fall des Monats
Wenn ein Konsument ein Problem mit einer Mietwagenagentur hat, steht er oftmals vor unüberwindbaren Hürden. So geschah es einem spanischen Konsumenten, der einen Wagen gemietet hatte, um mit seiner Partnerin ein romantisches Wochenende an der amalfitanischen Küste zu verbringen. Der Konsument gab den Mietwagen in demselben Zustand zurück, wie er ihn erhalten hatte: kein Kratzer und keine neue Beule. Trotzdem wurde ihm ein beachtlicher Betrag von seiner Kreditkarte abgebucht. Als Erklärung gab man ihm zur Antwort, dass ein Brandfleck am Autositz festgestellt wurde, der von einer brennenden Zigarette oder Zigarre verursacht wurde. Nachdem es dem Konsumenten, übrigens Nichtraucher, nicht gelang, den Vermieter von seiner Unschuld zu überzeugen, holte er sich Hilfe beim spanischen EVZ, welches den Fall dann an das EVZ Bozen weiterleitete. Das EVZ Bozen unterstrich in seiner Beanstandung vor allem die Tatsache, dass der Konsument Nichtraucher ist und deshalb als Schadensverursacher gar nicht in Frage kommen kann. Um die Beweislage zu untermauern, wurde dem Vermieter sogar ein entsprechendes medizinisches Attest zugestellt. Nach nochmaligem Überprüfen des Falles wurde dem Konsumenten der abgebuchte Betrag zurückerstattet.