Verbrauchertelegramm Juli/August 2016
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47/54 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)E-COMMERCE
der digitale Binnenmarkt: Neue Maßnahmen zum OnlineshoppingEuropa folgt den Bedürfnissen der Verbraucher und macht Schluss mit den Hürden, die die Entwicklung des elektronischen Handels behindern. Die Europäische Kommission hat am 25. Mai ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das zum Ziel hat, das "Online-Shopping" für Verbraucher im gesamten EU-Raum sicherer und einfacherer zu gestalten. Das Paket umfasst folgende Kernpunkte: 1) Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung soll ein Riegel vorgeschoben werden; 2) grenzüberschreitende Lieferungen sollen günstiger und qualitativ hochwertiger werden; 3) die sog. Consumer Protection Cooperation - also die Koordination und Zusammenarbeit im Verbraucherschutz - soll überarbeitet und gestärkt werden. Weitere Infos dazu auf unserer Homepage.
URLAUB UND REISEN
Reiseversicherungen unter der LupeOb Sie nun im Urlaub einen Arzt brauchen, die Reise im letzten Moment nicht antreten können oder gleich nach der Buchung stornieren müssen: Um sich gegen diese Risiken abzusichern, kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Ausgehend von der Tatsache, dass es grundsätzlich für den italienischen Verbraucher möglich ist, auch eine Reiseversicherung mit Sitz im Ausland in Anspruch zu nehmen, hat es sich das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen zur Aufgabe gemacht, stellvertretend für den italienischen Verbraucher, auf die Suche nach der passenden Reiseversicherung zu gehen und die Ergebnisse in einer Tabelle zusammenzufassen. Weitere nützliche Tipps, die Sie beim Abschluss einer Reiseversicherung berücksichtigen sollten finden Sie hier.
URLAUB UND REISEN
09.06.2016 - Pressekonferenz zum Thema Reisen
Tagtäglich wenden sich Verbraucher mit Anfragen bezüglich des Reise- bzw. Urlaubssektors an das EVZ. Von den 2.732 Verbrauchern, die das EVZ Italien bisher im Jahr 2016 kontaktiert haben, betrafen 1.378 Anfragen den Bereich Reisen (50 %). Dies zeigt, dass die Notwendigkeit besteht, den Konsumenten eine immer aktuellere und vollständige Unterstützung und Beratung zum Thema Reisen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrum - Bozen.Fall des Monats
Herr K hatte auf eBay bei der Versteigerung einer Markenuhr teilgenommen und für 150 Euro den Zuschlag erhalten. Die Bezahlung an den privaten Verkäufer aus Großbritannien erfolgte durch ein bekanntes Online-Bezahlsystem mit Sitz in Luxemburg. Einige Tage später traf das Paket mit der ersteigerten Uhr bei Hr. K ein. Die Freude über das Markenaccessoire währte leider nur kurz: Da Herrn K Zweifel an der Echtheit der Uhr gekommen waren, ließ er sie von einem Juwelier untersuchen, der tatsächlich feststellte, dass es sich bei der "Markenuhr" um eine Fälschung im Wert von etwa 10 Euro handelte. Die Enttäuschung des war groß und Herr K wandte sich an das Online-Bezahlsystem, welches ihn aufforderte, die Uhr an den Verkäufer zu retournieren, dann würde man ihm das Geld erstatten. Der Verbraucher tat wie ihm geheißen, jedoch ging sein Paket leider während des Versands verloren. Das Unternehmen weigerte sich nun ihm das Geld zu erstatten. So wandte sich Herr K hilfesuchend an das EVZ Italien - Büro Bozen. Dieses bat die Kollegen des EVZ Luxemburg um Hilfe. Und tatsächlich war die Intervention unserer Kollegen erfolgreich: Das Unternehmen erstattete Herrn K aus Kulanz sein Geld zurück.