Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Juni 2016
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 40 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)VERBRAUCHERRECHTE
Europafrühstück am 9. MaiAnläßlich des Europatages am 9. Mai hat das Europäische Verbraucherzentrum Bozen zu einem besonderen Frühstück geladen. Im Rahmen eines Treffens mit den Medien haben die Beraterinnen Bilanz gezogen über die Tätigkeit in den letzten Jahren. Die Gründung Europas hat zu einem vollkommenen Wandel der Sichtweise geführt: Immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens werden nicht mehr lediglich unter Berücksichtigung nationaler, sondern immer häufiger auch durch europäische Bestimmungen geregelt. Weitere Informationen hier.
E-COMMERCE
Trefffen EVZ Bozen - PostpolizeiAm 10. Mai haben sich das EVZ - Büro Bozen und die Postpolizei in Bozen getroffen. Während dieses interessanten Treffens wurden Ideen und Erfahrungen über verschiedene Tätigkeitsbereiche ausgetauscht. Es mangelt nicht an gemeinsamen Bereichen, in welchen sich die Kompetenzen der beiden Einrichtungen überschneiden. So bekommt das EVZ pro Tag mindestens eine Anfrage von verunsicherten Verbrauchern, welche Phising-mails erhalten, die versuchen, Zugang auf private Daten zu erhalten. Ähnliche Betrugsfälle werden auch über SMS oder Telefonanrufe verbreitet, hierbei handelt es sich um Smishing beziehungsweise Vishing. Auch bei Gewinnversprechen von nicht existierenden Lotterien werden vermeintliche Gewinn-Emails verschickt, mit welchen Millionengewinne angekündigt werden. Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Homepage sowie unter der Telefonnummer 0471/980939.
Autoverleih
Zwei Mal versichert? Auch die Autoscheiben?Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, weiß, dass die Vorsicht nie groß genug sein kann: Unbekannte Straßen, andere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Linksverkehr sind Faktoren, an die sich auch ein erfahrener Fahrer anpassen muss. Dennoch achten viele bei der Buchung nicht auf die Versicherungs-Details. Und genau deshalb kann es vorkommen, dass man mit Mehrkosten konfrontiert wird, die vorher nicht einkalkuliert wurden.
Lesen Sie mehr zum Thema "Autoverleih und Kreditkarte" in unserer Pressemitteilung.
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Fall des Monats
Das Frühlingserwachen regt viele Konsumenten an, sich eine kleine Einkaufstour - vor allem im modischen Bereich - zu gönnen. So beschloß Herr L., belgischer Konsument, sich on-line auf Schnäppchensuche zu begeben, um vielleicht das eine oder andere Teil auch auf italienischen Verkaufsportalen zu erstehen. Herr L. Ist ein sehr kritischer Konsument und erinnert sich, nachdem er sich bereits für eine tolle Jacke entschlossen hatte, daß er zu Beginn seiner virtuellen Tour auf der entsprechenden Homepage nach seiner Herkunft gefragt wurde. Herr L. stellt fest, daß er, wenn er Belgien als Lieferland angibt, den Preis von 137 Euro berappen muß, während er als „Italiener“ für dieselbe Jacke nur 88 Euro bezahlt. L. fühlt sich diskriminiert und kontaktiert das Belgische EVZ, das den Fall an das EVZ Bozen weiterleitet. Obwohl kleine Preisunterschiede aus gerechtfertigten, objektiven Gründen von der europäischen Rechtssprechung noch anerkannt werden können, darf eine derartig offensichtliche Preisdifferenz wie im Falle von Herrn L. nicht akzeptiert werden. Das EVZ Bozen löst den Fall, indem es das italienische Unternehmen auf die Dienstleistungsrichtlinie aufmerksam macht, das dann den Preis – den Wünschen des Konsumenten entsprechend – korrigiert.