Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2021
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 92 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 92 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2021
ONLINE SHOPPINGHammerpreise für Schrottwaren
Weihnachtseinkäufe werden mittlerweile häufig bequem von zu Hause aus erledigt. Sich nur kein Schnäppchen entgehen lassen, lautet dabei häufig die Devise. Doch seit jeher appelliert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) zu mehr Besonnenheit bei Online-Käufen um Betrügereien im Netz zu erkennen, bevor man zur Zahlung schreitet und abgezockt wird. Wichtig ist, sich die Webseite genau anzusehen. Wenn kein Impressum vorhanden ist, Hände weg von der Seite! Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen auf jeden Fall Informationen zum kostenlosen Rücktrittsrecht und zur gesetzlichen Gewährleistung enthalten. Auf Werbung auf sozialen Netzwerken klicken, birgt noch zusätzlich die Gefahr, dass häufig per Nachnahme an den Postboten gezahlt wird, ohne dass man die Identität der Verkäufers kennt. In solchen Fällen geht auch ein Schlichtungsversuch ins Leere. Nützliche Tipps zur Online-Schnäppchenjagd gibt es auf der Webseite des EVZ.COVID-19 REISEGUTSCHEINE
Garantiefonds ist aktiv, aber vieles bleibt unklar
Der Garantiefonds für Verbraucher:innen, die über Covid-Voucher verfügen, welche aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurs des Reiseveranstalters oder des Transportunternehmens nicht erstattet wurden, wurde endlich eingerichtet. Der Antrag muss zusammen mit dem nicht eingelösten Gutschein und den an das Reiseunternehmen gerichteten Erstattungsantrag innerhalb 31. Dezember 2021, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Eine Bekanntmachung, mit genauen Modalitäten für die Einreichung des Antrags, wird auf der Webseite des Ministeriums für Tourismus veröffentlicht. Weitere Informationen dazu gibt es hier.ONLINE TRADING
Keine Likes für nicht zugelassenes Onlie-Trading in sozialen Netzwerken
Viele Sparer:innen nutzen das Internet und insbesondere die sozialen Medien, um Informationen über Geldanlagen zu erhalten. Die gleichen Kanäle werden jedoch auch von Betrügern genutzt, die sich schnell an neue Technologien anpassen und soziale Netzwerke nutzen, um Menschen zu betrügen. Schon der Slogan der Anlageplattform erregt oft Aufmerksamkeit: Anlagen unter Freunden und ethische Anlagen oder wohlwollende Broker oder noch mehr Investitionen... Wer “investiert”, verliert häufig sein Geld auf unwiederbringliche Weise. Das EVZ gibt Tipps um solche Betrugsmaschen zu vermeiden.FALL DES MONATS
Ein italienischer Verbraucher hatte im Jänner 2020, als die Auswirkungen der Coronapandemie noch nicht absehbar waren, für die Osterferien 2020 einen Aufenthalt in einem Hamburger Hotel gebucht und über 800 EUR dafür bezahlt. Der Lockdown und die in Italien strengen Reiseverbote machten ihm einen Strich durch die Rechnung, aber auch das Hotel durfte seinerseits damals keine Gäste, die aus touristischen Gründen anreisten, beherbergen. Der Verbraucher hätte gerne sein Geld zurück gehabt, das Hotel speiste ihn jedoch mit einem Gutschein mit einer Gültigkeit von einem Jahr ab. Der Verbraucher fand keine Gelegenheit, diesen Gutschein zu nutzen und fragte im Frühling 2021 nochmals nach, ob er nicht eine Erstattung erhalten könne. Wieder bekam er eine abschlägige Antwort. Der Gutschein sei zudem ersatzlos verfallen. Der Verbraucher wandte sich hilfesuchend an das Europäische Verbraucherzentrum Italien und sein Fall konnte gelöst werden. Gemäß deutschem Recht hätte das Hotel den Betrag erstatten müssen, zumal es die Leistung nicht erbracht hat und auf Grund des Beherbergungsverbots auch nicht erbringen hätte können. Nach erfolgreicher Intervention seitens des EVZ Deutschland vermeldete der Verbraucher Anfang Oktober 2021 glücklich, dass er das Geld, spät aber doch, wieder auf dem Konto hatte.