Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juni 2021
ONLINE FLÜGE BUCHENWarum sich die Nutzung von Online-Portalen nicht immer auszahlt
Das Internet ist bekanntlich sehr nützlich fürs Recherchieren, für Einkäufe und für Reservierungen aller Art. Buchungsportale werden dabei häufig genutzt, weil sie eine große Auswahl an Angeboten bündeln und Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit geben, alles bequem an einem Ort zu finden. Wenn es jedoch um den Kauf eines Flugtickets geht, rät das Europäische Verbraucherzentrum, sich direkt auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu informieren, um Stolpersteine zu vermeiden, auf die man auf Buchungsportalen stoßen kann. Tipps für die Flugbuchung im Internet und Informationen dazu, auf welche Probleme man bei Buchungsplattformen stoßen kann, gibt es in unserer Pressemitteilung, unter dem Link: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/653.
EUROPATAG
Eine Retrospektive auf unsere Erfolge
Der Europatag wird jedes Jahr am 9. Mai gefeiert und bietet dem Europäischen Verbraucherzentrum
(EVZ) Anlass für einen Rückblick auf das für alle schwierige vergangene
Jahr und einen Ausblick in die Zukunft. Im Jahr 2020 musste das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ECC-Net, zu welchem das EVZ Italien gehört, noch intensiver als sonst arbeiten, um VerbraucherInnen und Verbraucher bei ihren Problemen zur Seite zu stehen. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren konnte jedoch in fast 70% der Streitfälle eine positive Lösung für Verbraucherin und Verbraucher erreichen. und fast 4 Millionen Euro seit Beginn der Pandemie zurückholen. Mehr Informationen dazu unter dem Link: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/649.
AGCM VS EASY JET
Millionenstrafe verhängt
Das Bußgeld welches kürzlich gegen der britischen Fluggesellschaft easyJet wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt wurde, beläuft sich auf knapp 3 Milionen Euro. Hauptgegenstand der Untersuchung der italienischen Marktaufsichtsbehörde (AGCM) war das Verhalten der Fluggesellschaft in Bezug auf die Streichung von Flügen ab dem 3. Juni 2020, da ab diesem Datum die Bewegungsfreiheit in Italien nicht mehr eingeschränkt war. Im Zuge der Ermittlungen der AGCM und der 2,8 Millionen Euro Strafe hat sich easyJet verpflichtet, seinen Service zu verbessern. Lesen Sie mehr darüber unter: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/650.
FALL DES MONATS
Ein Verbraucher aus Italien hatte für den Valentinstag auf einer deutschen Webseite Blumen für seine Freundin bestellt. Die Blumen wurden nicht geliefert und das Unternehmen weigerte sich den Preis zu erstatten, da die Adresse falsch gewesen sei. Das nächste Mal solle er eine Telefonnummer der Empfängerin angeben, damit diese auch gefunden werden kann. Der Verbraucher ärgerte sich, denn die Adresse war natürlich korrekt javascript:insertTag('ft_1','','','Fett');angegeben und die Telefonnummer hatte auch nicht gefehlt. Auch eine öffentliche Reklamation auf einem Internetportal half nicht, und so wandte er sich an das EVZ Italien, welches den Fall an das EVZ Deutschland weiterleitete. Als Beweis, wie einfach die Adresse zu finden sei, legte der Verbraucher einen Screenshot eines Online-Kartendienstes bei und Fotos des Hauseingangs und der Türklingel mit dem Namen der Empfängerin. Mit Er folg: der Blumenversanddienst zeigte sich, nach der Intervention des EVZ Deutschland, einsichtig und erstattete den bezahlten Betrag.