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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2021

FFP2-MASKEN

Was zu beachten ist, um an sichere Produkte zu kommen

FFP2-Masken gehören mittlerweile zu unserem Alltag und mittlerweile ist das Tragen in vielen Bereichen Pflicht. Im Mittelpunkt der jüngsten Debatte in den Medien steht die Sorge, dass einige der FFP2-Masken, die obwohl sie ein CE-Zeichen haben, gefälscht sein oder jedenfalls nicht dem Standard entsprechen und somit nicht ausreichend vor einer Ansteckung schützen könnten. Das Online-Tool NANDO der Europäischen Kommission, kann dabei helfen, die Zuverlässigkeit einer FFP2-Maske zu überprüfen. Es reichen wenige Klicks auf der Webseite der Datenbank. Weitere Informationen dazu, können sie in der entsprechenden Pressemitteilung auf unserer Homepage nachlesen.


COVID-VOUCHER

Wann erfolgt die Rückerstattung?

Wer für Ostern 2020 einen Urlaub gebucht hatte, sah ihn bekanntlich ins Wasser fallen. Eine gesetzliche Sonderregelung gab Hotels, Reiseveranstaltern und Transportunternehmen in Italien die Möglichkeit, statt einer Erstattung einen Voucher auszustellen. Viele konnten ihre Gutscheine bislang noch nicht einlösen und fragen sich nun, ob sie eine Auszahlung fordern können. Auch wenn auf dem Papier ein großer Teil der im Jahr 2020 ausgestellten Gutscheine eine Gültigkeit von 12 Monaten aufweisen, wurde diese durch das der Umwandlungsgesetz des “Decreto Rilancio” auf 18 Monate ab dem Ausstellungsdatum verlängert; dieses Umwandlungsgesetz sieht auch ausdrücklich die Erstattung bei einer Teil- oder Nichtnutzung vor, und zwar für Verträge, die zwischen dem 11. März und dem 30. September 2020 hätten ausgeführt werden sollen und deren Auflösung bis zum 31. Juli 2020 erfolgt ist. Für weitere Informationen: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/640.
Allerdings zeichnet sich eine weitere Änderung zum Nachteil der Verbraucher ab. Mit der für die zweite Maihälfte geplanten Umwandlung des “Decreto Sostegni“ wird die Gültigkeit der Gutscheine voraussichtlich auf 24 Monate verlängert werden und somit die Möglichkeit der Rückerstattung nochmals zeitlich in die Ferne gerückt: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/645.

ACHTUNG FALLE

Unsere Rubrik

Die Möglichkeiten des Internets sind schier unendlich, wenn es darum geht, sich Informationen einzuholen, seine Interessen zu pflegen und Nachrichten aus aller Welt zu erfahren. Gleichzeitig lauern im Netz zahlreiche Fallstricke, die einem zum Verhängnis werden könnten. In der Rubrik “Achtung Falle!” berichten wir über echte Beispiele von Betrügereien im Internet, damit unsere Leser nicht auch in die gleichen Fallen tappen: https://www.euroconsumatori.org/de/achtung_falle.


FALL DES MONATS

Im Oktober letzten Jahres schaltete ein italienischer Verbraucher eine Annonce auf einer deutschen Online-Plattform, die Miet- und Verkaufsangebote von Wohnungen verwaltet, und verließ sich dabei auf das Angebot, das mit „Jetzt kostenlos einen Käufer oder Mieter finden“ lockte. Der Verbraucher merkte jedoch schon bald, dass die Reaktionen auf die Anzeige nicht zielführend waren und nahm somit die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch. Erst im Jänner erfuhr er, dass er anscheinend ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen habe und dafür knapp 180 Euro zahlen müsse. Der Verbraucher beanstandete die Forderung und diese stieg durch weitere Inkassogebühren auf über 400 Euro.
Der Verbraucher wandte sich daraufhin an das EVZ, das versuchte, den Anmeldevorgang nachzuvollziehen und ebenfalls zu dem Schluss kam, dass die Nutzer dieser Plattform tatsächlich vor Vertragsabschluss nicht klar und eindeutig über die Kostenpflicht informiert werden und übermittelte somit den Fall an die Kollegen des EVZ Deutschland. Diese konfrontierten den Plattform-Betreiber damit und nachdem sich der Unternehmer zunächst geweigert hatte, war er dank der Hartnäckigkeit der Kollegin des EVZ Deutschland letztendlich dennoch bereit, die Forderung über 417 Euro auszubuchen.