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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Dezember 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 82 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Zauberhafte Türkeireise oder Kaffeefahrt zum Teppichhändler?
Als besonderes Dankeschön als Leser einer Zeitschrift haben Verbraucher letzthin ein wirklich „einzigartiges“ Angebot bekommen: eine Pauschalreise in die Türkei zum Spezialpreis ab 149 Euro. Aber wie kann eine Traumreise so billig sein? Eine kurze Recherche im Internet ergibt, dass es sich um Rundreisen handelt, die aus einer zauberhaften Türkeireise eine Kaffeefahrt zum Teppich-, Leder- und Schmuckhändler machen! Gut, dass das türkische Recht für solche Haustürgeschäfte ein Rücktrittsrecht kennt. Ein Haustürgeschäft liegt nämlich auch dann vor, wenn der Vertrag zwar direkt in den Räumlichkeiten der Teppichfirma unterschrieben wurde, jedoch Verbraucher im Rahmen einer Reise vom Reiseveranstalter zum Vertragsabschluss überrumpelt werden. Jedenfalls muss auch letzterer die türkische Rechtslage kennen und seine Reisenden darüber aufklären. Zum EVZ in Bozen sind in den letzten Jahren auch Konsumentinnen gekommen, die bei solchen Besuchen Schmuck gekauft hatten. Herausgestellt hat sich hinterher meistens, dass sie die (Schmuck)Stücke zu einem weitaus überteuerten Preis gekauft hatten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


URLAUB UND REISEN

Flugtickets und Transparenz
Was passiert, wenn der gebuchte Flug nicht in Anspruch genommen wird und man gern erfahren würde, ob man Anrecht auf eine, wenn auch nur teilweise, Rückerstattung hat? Die Aufschlüsselung des Ticketpreises ist hilfreich, wenn man einen Flug unvorhersehbar absagen muß, und zumindest das Anrecht auf Rückerstattung von Gebühren und Steuern geltend machen möchten. Nützliches hierzu findet man auch auf der Homepage der italienischen Zivilluftfahrtsbehörde ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile).
Low-cost-Tickets sind in ihren Bedingungen in Bezug auf Rückerstattung meist sehr restriktiv, währenddessen hochpreisige Tickets oft eine beinahe vollständige Rückerstattung und auch Umbuchung zulassen. Aus verbraucherrechtlicher Sicht interessant ist jedenfalls die Tatsache, dass sich häufig irgendwo zwischen Artikel 1 und Artikel 20 der Allgemeinen Transportbedingungen der Fluggesellschaft die Information findet, dass auf ausdrückliche Anfrage und unter Hinterlegung der Unterlagen in gewissen, schwerwiegenden Fällen eine Rückerstattung des gesamten Ticketpreises auch bei low-cost-Flügen genehmigt wird.


Fall des Monats


Eine niederländische Verbraucherin hatte auf der Internetseite eines italienischen Unternehmens eine Handtasche entdeckt, die ihr nicht nur wegen des Aussehens, sondern auch wegen des Preises gefiel: Sie war nämlich um 50% reduziert und sollte daher „nur“ 650 Euro kosten. Um sicher zu gehen, dass der angegebene Preis auch tatsächlich stimmte, hatte die Verbraucherin diesbezüglich beim Unternehmen nachgefragt. Nachdem ihre Email unbeantwortet blieb, bestellte sie die Tasche und war sehr überrascht, als ihr das Unternehmen mitteilte, man habe ihre Bestellung storniert, da die Preisangabe falsch sei: Das gewünschte Modell gehöre der aktuellen Kollektion an und sei deshalb nicht reduziert. Da die Verbraucherin das Problem nicht allein lösen konnte, wandte sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Niederlande, welches das EVZ Italien um eine Intervention bat. Nachdem das Unternehmen zunächst nicht reagiert hatte, ging dann alles ganz schnell. Die Verbraucherin konnte die gewünschte Handtasche zum reduzierten Preis bestellen und in Empfang nehmen.