Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europausgabe Jänner 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


VORSICHT FALLE!

Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen sind in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern eingegangen, die über E-Mail mysteriöse Zahlungsauforderungen angeblich von Seiten der Anwälte Urmann + Collegen erhalten. Geschuldet sei ein hoher Betrag, von 3000 Euro aufwärts, vorgeblich für das Streamen von Pornovideos. Der Empfänger wird aufgefordert, die Zip-Datei im Anhang zu öffnen, denn darin seien die Kontakt- und Bankdaten sowie die Beweise enthalten. Leider erkennen nicht alle Antivirusprogramme die Gefahr und unterbinden die Öffnung der Datei: In ihr ist ein gefährlicher Trojaner verborgen. Wer also eine solche E-Mail erhält, soll diese löschen und auf gar keinen Fall den Anhang öffnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


PARTNERVERMITTLUNG

Österreichisches Partnervermittlungsinstitut unter Anklage

Seit 10 Jahren nunmehr erteilt das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen Informationen an Konsumenten, die sich mit der Absicht tragen, einen Vertrag eines Partnervermittlungsinstituts zu unterzeichnen. Die Erfahrung des EVZ Bozen in dieser Materie beruht auf die Behandlung unzähliger Fälle von Südtiroler Konsumenten, die beschlossen haben, eine österreichische Partnervermittlungsagentur mit ihrer Herzensangelegenheit zu betrauen. In Folge einiger Anzeigen bei der Bozner Staatsanwaltschaft erfährt die Angelegenheit mittlerweile auch strafrechtliche Bedeutung: Die Anklagen sind ziemlich schwerwiegend und haben mit Liebe und „verwandter Seele“ nicht mehr viel gemeinsam: Sie lauten auf Betrug, Übervorteilung wehrloser Personen, Erpressung und Verletzung des Privacy-Gesetzes.
Auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums finden Sie weitere Informationen und Ratschläge für alle Verbraucher, die den Dienst einer Partneragentur in Anspruch nehmen möchten.


Öffentliche Konsultation

Bis zum 31. Jänner 2014 haben Sie die Möglichkeit an der öffentlichen Befragung der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz teilzunehmen. Hier geht es zum Online-Fragebogen.


FALL DES MONATS

Schuhe, welche Leidenschaft!

Diesmal geht es um eine Verbraucherin aus Litauen mit einer Leidenschaft für italienische Schuhe . Was ist geschehen: Die Verbraucherin kaufte während ihres Urlaubs in einem Geschäft in San Marino ein Paar Sandalen. Als sie wieder zu Hause war, trug sie die neuen Schuhe nur ein paar wenige Male bei ihrer Arbeit im Büro, musste aber bald feststellen, dass die Riemchen ausfransten. Sie kontaktierte den Verbraucher in San Marino, der aber vom EU-Verbraucherrecht und der Gewährleistung nichts wissen wollte und die Verbraucherin einfach an den Hersteller, der seinen Sitz in Italien hat, verwies.
Die Verbraucherin wendete sich daraufhin an das EVZ Litauen und bat um Hilfe. Dieses leitete den Fall an das EVZ Italien weiter, welches daraufhin den italienischen Hersteller kontaktierte. Der Hersteller erklärte sich bald bereit das Paar Sandalen mit einem anderen Paar gleichen Modells zu ersetzen, der Fall schien eigentlich schon gelöst zu sein. Die Verbraucherin war aber nicht zufrieden, denn Sie fürchtete, dass das zweite Paar Sandalen den selben Mangel haben könnte und forderte den Ersatz mit einem anderen Modell. Zwar hatte die Verbraucherin keinen rechtlichen Anspruch auf den Austausch mit einem anderen Modell, trotzdem ging der Hersteller schließlich darauf ein und schickte ihr die gewünschten Schuhe, nachdem die Verbraucherin die mangelhaften Sandalen zurückgeschickt hatte.


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