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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Juni 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 40 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


REISEN

Urlaubsärger? Das EVZ hilft!

Pauschalreisen, Flüge und Hotelzimmer online zu buchen, wird für europäische Verbraucher mehr und mehr zur Normalität. 2013 sind beim Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren 5950 Reklamationen bezüglich der Fluggastrechte eingegangen; zudem gehören der Hotel- und Gaststättensektor zu den 10 Bereichen mit den höchsten Beanstandungen. Auch auf nationaler Ebene finden sich diese Statistiken wieder: von den 3078 Verbrauchern, die das EVZ Bozen im Jahr 2013 kontaktiert hatten, benötigten 36,58% Hilfe bezüglich eines Beförderungsvertrags, 13,04% der Reklamationen betrafen den Sektor Mietwagen, 7,38% der Dienstleistungen im Bereich Freizeit und 6,00% den Bereich Hotel und Gaststätten.
Um den kostenlosen Beratungsdienst des EVZ in Anspruch zu nehmen, können Verbraucher das EVZ mittels E-Mail kontaktieren (info@euroconsumatori.org), oder die Beraterinnen telefonisch unter 0471-980939 erreichen. Das Infomaterial ist auch online auf der Seite des EVZ verfügbar.


VERBRAUCHERRECHTE

13.06.2014 - Stichtag für eine kleine Revolution der Verbraucherrechte

Den 13. Juni 2014 kann man als beinahe historischen Tag für die europäischen Verbraucher bezeichnen, denn an diesem Tag treten in allen EU-Staaten die neuen Verbraucherrechte in Kraft. Auch der italienische Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie rechtzeitig umgesetzt und mehrere Artikel des Verbraucherschutzkodex geändert, betroffen ist vor allem der Sektor E-Commerce und Haustürgeschäfte.
Was sich ändert, sind zum Beispiel die Fristen und Formen für den Widerruf. Man hat nun nicht mehr 10 Arbeitstage Zeit, sondern 14 Kalendertage und die Erklärung muss nun nicht mehr mit Einschreiben mit Rückantwort verschickt werden, sondern es recht eine eindeutige Erklärung, z.B. mittels E-Mail oder Fax. Außerdem muss nun der Unternehmer dem Verbraucher ein Muster für die Widerrufserklärung zur Verfügung stellen. Tut er dies nicht oder unterlässt er es, den Verbraucher vorab über sein Widerrufsrecht zu informieren, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
Weitere Informationen zu den neuen Regeln gibt es auf der Seite des EVZ.


ECC-Net

Fußball WM in Brasilien

Das Fußballfieber hat auch die Europäischen Verbraucherzentren erfasst. Für alle Fußballfans, die nach Brasilien fliegen, haben die EVZ eine kleine Broschüre zur Fußballweltmeisterschaft in Brasilien 2014 erstellt. Die Broschüre informiert unter anderem über die wichtigsten Rechte europäischer Konsumenten auf Reisen und ist in 13 Sprachen verfügbar. Alle 13 Versionen sind auf der Seite des EVZ Belgien verfügbar.


Fall des Monats
Frau Schuster aus Österreich hat ihren Meeraufenthalt an der italienischen Adria im letzten Sommer auch dazu genutzt, italienische Mode zu shoppen.
Zuhause jedoch stellte sich heraus, dass ein Paar Schuhe defekt waren, worauf sie in Absprache mit dem Geschäftsbetreiber die Ware zurückschickte und die Rückerstattung vereinbarte.
Als das Geld nicht kommen wollte, haben die Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Österreich unser EVZ mit der Bearbeitung dieses Falles beauftragt.
Auch die EVZ-Mitarbeiterin in Bozen bekam keine Antwort, doch ihr Gespür riet ihr, an der Sache dran zu bleiben. Und tatsächlich war die fehlende Rückmeldung lediglich auf den Umstand zurückzuführen, dass dieses Geschäft, wie viele andere, während der Herbst – und Wintermonate geschlossen war.
Prompt im April lief alles wie geschmiert: Frau Schuster hat den gesamten Preis rücküberwiesen bekommen und kleines, oder doch feines, Zuckerl: ein Paar niegelnagel neue Schuhe desselben Modells stehen im Geschäft am Meer für sie bereit.
Also: Ab in den Urlaub!