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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe März 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 19 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Online-Buchungen

Es ist nun für viele an der Zeit, erste Urlaubspläne für den Sommer zu schmieden. Frau Kaiser wollte sich den Frühbucherrabatt sichern und hat dazu den Online-Reiseangebotsdschungel durchforstet. Wie so oft scheint das Traumangebot gefunden. Frau Kaiser gibt ihre Daten ein, klickt sich fleißig weiter und beendet den Eingabevorgang mit "zahlungspflichtig buchen". Allerdings findet sie ein noch günstigeres All-inclusive-Angebot: Wieder füllt sie das Formular aus und bestätigt ihre Buchungsanfrage. Zwei Buchungen für den gleichen Urlaubszeitraum. Frau Kaiser möchte schließlich eine Buchung stornieren.
Die Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) erklärt Frau Kaiser, dass ein kostenloser Rücktritt bei Onlinebuchungen in Normalfall ausgeschlossen ist. Ein Rücktritt ist meist lediglich gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich.
Und die Moral von der Geschicht: Angebots- und Preisvergleiche zwischen verschiedenen Veranstaltern und Portalen sind erlaubt und zu begrüßen, die Buchung darf aber lediglich einmal zu Ende geführt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des EVZ.


ECC-NET

Das Jahr 2013 im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ist mittlerweile in 30 Staaten präsent: in allen 28 EU-Staaten, Norwegen und Island. Dieses Europäische Netzwerk informiert Verbraucher über ihre Rechte beim grenzüberschreitenden Einkauf in der EU und kann dann intervenieren, wenn es dabei zu Schwierigkeiten kommt. Alle Bürger, die in einem der 30 Staaten ansässig sind, können die Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zwar kostenlos.
Im Jahr 2013 hat das Netzwerk EU-weit insgesamt 80.272 VerbraucherInnen betreut, dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 11%. In zwei Drittel der Fälle ging es um Produkte oder Dienstleistungen, die im Internet erworben wurden. Bei insgesamt 32.522 der Kontakte benötigten VerbraucherInnen mehr als nur eine Auskunft oder Beratung zum Verbraucherrecht – gefragt war eine konkrete Unterstützung bei einer Reklamation, ein Anstieg von 9% gegenüber dem Vorjahr. Etwa ein Drittel der Reklamationen betrafen den Transport, dabei stellte der Bereich Fluggastrechte den Löwenanteil der Reklamationen (mit 18,3%), im Steigen begriffen war jedoch der Bereich Mietwagen (4,5%). Ebenfalls häufig Gegenstand von Reklamationen waren Haushaltsgeräte, Tickets für Sport- und Konzertveranstaltungen, Timesharing und Pauschalreisen.
Auf der Webseite der Europäischen Kommission über das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) finden Verbraucher die Kontaktinformationen ihres Europäischen Verbraucherzentrums.


FALL DES MONATS
Manchmal scheint es beinahe zu viel des Zufalls: Da landen am gleichen Tag doch gleich 3 Reklamationen aus verschiedenen EU-Staaten gegen ein und denselben italienischen Online-Shop auf dem Tisch der EVZ-Beraterin. Das Online-Warenhaus verkauft im großen Stil Kleider, Schuhe und Accessoires bekannter Labels für den modebewussten Kunden. Jene Verbraucher, die sich an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren gewandt haben, hatten ihre Einkäufe aber wieder zurückgeschickt. Zweimal ging es um die Ausübung des Rücktritts, weil die Ware nicht gefiel oder nicht passte und einmal um die Ausübung der Gewährleistung, weil die Ware mangelhaft war, nur die Rückerstattung des Betrags bzw. der Austausch der Ware ließ auf sich warten.
Also setzt unsere Beraterin die Reklamationsschreiben auf und stellt sich schon mal auf eine längeren Kampf mit dem Unternehmen ein. Doch siehe da: Innerhalb von wenigen Tagen zeigt sich der Unternehmer bei jenen Fällen, die den Rücktritt betreffen, kooperativ und erstattet den gesamten Betrag. Auch der dritte Fall löst sich nach etwa 3 Wochen ohne weitere Diskussionen. Es lag wohl in allen drei Fällen lediglich an technischen Schwierigkeiten oder der Tatsache, dass die vom Unternehmen vorgesehenen Modalitäten zur Meldung von Reklamationen nicht befolgt wurden. Gut zu sehen: Auch so kann Verbraucherarbeit erfolgreich sein: kooperieren anstatt diskutieren!