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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Februar 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Diebstahl im Hotel

Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen werden immer wieder Fälle von Verbrauchern gemeldet, die während ihres Urlaubs in einem Hotel in Italien oder einem anderen Land in der EU Opfer eines Diebstahls wurden.
Ein europäisches Übereinkommen regelt die Haftung der Gastwirte für die von ihren Gästen in den Beherbergungsbetrieb eingebrachten Sachen. Verbraucher genießen also bei Hoteldiebstählen in den zahlreichen Staaten, die dieses Übereinkommen ratifiziert, haben einen ähnlichen Schutz.
Die Haftung des Gastwirtes bei in den Beherbergungsbetrieb eingebrachten Sachen, beschränkt sich auf den Wert dessen, was beschädigt, zerstört oder entwendet wurde, und zwar bis zum Gegenwert des Hundertfachen des Unterkunftspreises für einen Tag. Wenn sich zum Beispiel der Preis für die Unterkunft auf 50 Euro beläuft, beträgt die Entschädigung höchstens 5.000 Euro. Diese Grenze gilt allerdings nicht, der Gastwirt haftet also unbeschränkt, wenn ihm die Sachen zur Verwahrung gegeben worden sind oder wenn er sich geweigert hat, Sachen in Verwahrung zu nehmen, die er zu übernehmen verpflichtet war; und natürlich wenn die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der eingebrachten Sachen auf das Verschulden des Gastwirts selbst zurückzuführen ist.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen, dort findet sich auch ein Musterbrief für die Reklamation an den Gastwirt.


DAS JAHR 2013 IM EUROPÄISCHEN VERBRAUCHERZENTRUM BOZEN

Das EVZ zieht Bilanz

Das Jahr 2013 war für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen sehr arbeitsintensiv aber auch durchaus erfolgreich: 2002 Verbraucher haben sich mit einer Informationsanfrage ans EVZ gewandt, 561 Anfragen betrafen hingegen eine konkrete Problemstellung. In 306 Fällen hat sich das EVZ Bozen aktiv eingesetzt, um einem im EU-Ausland lebenden Verbraucher, der ein Problem mit einem italienischen Unternehmen hatte, zu helfen, in 209 Fällen wurden die Kollegen der EVZ der anderen Mitgliedsstaaten tätig, um Probleme von italienischen Verbrauchern im Ausland zu lösen. In diesen 515 Fällen ist es dem EVZ gelungen, beinahe 130.000 Euro zurück zu erlangen.
Wenn Sie eine Reklamation mit einer Firma mit Sitz im EU-Ausland, Island oder Norwegen haben, und die Firma bereits schriftlich kontaktiert wurde, Sie aber keine Antwort erhalten oder keine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde, können Sie uns Ihren Fall über unser Online-Beschwerdeformular einfach schicken.


SOZIALE NETZWERKE

Das EVZ Bozen nun auch auf twitter.com.

In der Kürze liegt die Würze: Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen versorgt nun Interessierte auch mit Verbraucher-Nachrichten in 140 Zeichen. So sehen Verbraucher mit einem Blick, was sich in Sachen Verbraucherschutz in der EU Neues getan hat. Die Tipps des EVZ gibt es übers Web oder direkt aufs Handy über twitter.com/ECCItalyBolzano. Das EVZ freut sich auf zahlreiche Follower!


FALL DES MONATS
Es gibt Armbanduhren, die nicht nur die Zeit anzeigen sondern auch die Geschichte, dies verspricht zumindest ein bekannter Werbespot. Es handelt sich hierbei um sehr wertvolle Markenuhren, deren erste Modelle bereits im 19. Jahrhundert entstanden sind. Im Juni 2012 hat ein griechischer Verbraucher eine solche Uhr online bei einem italienischen Schmuckhändler käuflich erworben. 5.900 Euro hat er dafür auf dem Bankwege überwiesen. Das Paket wurde vom Schmuckgeschäft bei der Post aufgegeben, ist aber leider nie angekommen. Mittels E-mail wurde dem Konsumenten mitgeteilt, dass das Paket samt Uhr verlorengegangen wäre und dass die Versicherung bereits den Schadensfall eröffnet hätte. Der Verbraucher hat noch sechs Monate allein versucht, das Problem zu lösen, bevor er sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Griechenland wendete, welches den Fall dann an das Büro in Bozen weiterleitete.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Schmuckgeschäft und der Versicherungsgesellschaft zahlte letztere schließlich im Sommer 2013 dem Händler den Schaden aus. Der Fall war aber immer noch nicht gelöst, denn der Juwelier machte keine Anstalten, dem Geschädigten den geforderten Betrag weiterzuleiten. Es dauerte noch weitere sechs Monate und erst nach unnachgiebigen Zahlungsaufforderungen seitens des EVZ und nach nochmaligem Einschreiten der Versicherungsgesellschaft konnte der griechische Konsument schließlich den Zahlungseingang von Euro 5.900 auf seinem Konto verbuchen.