Verbrauchertelegramm - Europaausgabe September 2014
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 61 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).AUTOIMPORT
Autokauf aus dem EU-Ausland richtig gemacht...
Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen gibt Infos und Tipps, damit Verbraucher bei ihrem nächsten Autokauf aus dem EU-Ausland auf der sicheren Seite sind und beruhigt die Autofahrt genießen können. Es informiert, worauf man achten muss, damit der Vertragsabschluss und die anschließende Zulassung in Italien reibungslos funktionieren. Nach einem gründlichen Check des gewählten Fahrzeuges rät das EVZ weiters, den Kaufvertrag aufmerksam durch zu lesen, da dieser eventuell Floskeln enthalten könnte, die die Gewährleistung einschränken oder gar ausschließen könnten (z.B. „gekauft wie gesehen“ oder „Händlergeschäft" usw.). Hier finden Sie alle wichtigen Informationen digital, für Broschüren bezüglich dieses Themas besuchen Sie uns im Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen in der Brennerstraße Nr. 3 oder rufen Sie uns unter 0471-980939 an.AUTOVERLEIH
Verbraucherdiskriminierung soll beendet werden
Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Europäische Kommission ein Schreiben, das kürzlich an sechs internationale Autovermietungsfirmen gesandt wurde. Die Autovermieter werden aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis zu beenden, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten davon abhält, den günstigsten Internetpreis zu erhalten. Aufgrund der automatisch erkannten IP-Adresse ist es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen. Die sogenannte Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) verbietet Unternehmen ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzes des Verbrauchers beim Zugang zu einer Dienstleistung. Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen hat sich in den letzten Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Auf unserer Homepage finden Sie weiterführende Informationen.URLAUB UND REISEN
Heute schon "ge-appt?"
Damit Sie auch im Urlaub gegen Unannehmlichkeiten gewappnet sind: Die neue ECC-Net: Travel App funktioniert auf Smartphones und Tablets mit iOS, Android und Microsoft Windows und kann in den jeweiligen Onlinestores heruntergeladen werden: itunes apple, play google und windowsphone.EVZ Italien auf Facebook und Twitter
Das EVZ Italien finden Sie auch im sozialen Netzwerk auf Facebook und auf Twitter.
Fall des Monats
Eine irische Familie hatte bereits im Dezember 2012 einen Aufenthalt in einem Campingplatz am Gardasee für den folgenden Sommer gebucht und 200 EUR angezahlt. Wenige Tage vor der Abreise fragte die Familie nach, ob es möglich sei, die Buchung um ein Jahr auf Juni 2014 zu verschieben. Die Leitung des Campingplatzes sagte zu. Im Mai 2014 kontaktierte die Familie den Campingplatz erneut: Auch dieses Jahr sei etwas dazwischen gekommen und sie könnten leider nicht anreisen, erneut wurde um eine Verschiebung der Buchung oder um die Erstattung der 200 EUR gebeten. Diesmal fiel die Antwort anders aus: die Familie hätte zu spät storniert, und laut Vertragsbedingungen war eine kostenlose Stornierung mit Rückerstattung der Anzahlung nur bis zu 30 Tage vor dem geplanten Aufenthalt möglich. Die irische Familie war darüber erstaunt, denn auf der englischen Webseite gab es keine Vertragsbedingungen, noch einen sonstigen Hinweis, dass eine Buchung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenlos stornierbar sei. In Folge der Reklamation des EVZ Italiens ließ sich das Unternehmen jedoch nicht lumpen und zahlte die Anzahlung zurück.