Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Mai 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).

E-COMMERCE

Online-Autokauf

Alles scheint reibungslos zu klappen: Gebrauchtauto endlich online gefunden – Verkäufer verspricht alles zu organisieren – beauftragt ein Transportunternehmen, das auch die Vorauszahlung erhält und sich um den Transport und alles weitere kümmern wird. Herr Schmitz weiß sehr wohl, dass beim Online-Kauf eine gesunde Skepsis angebracht ist, aber der sehr professionell gestaltete Internetauftritt lässt die Speditionsfirma, welche die Vorauszahlung erhalten soll, sehr seriös wirken. Auch die Zahlung durch Überweisung spricht für Rückverfolgbarkeit und Transparenz des Zahlungstransfers. Doch plötzlich löst sich der Schein in Luft auf: die Anzahlung ist weg und vom Auto nicht die geringste Spur!
Wertvolle Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen, wie man solchen Betrügereien gekonnt aus dem Weg gehen kann, gibt es auf der Webseite des EVZ.


E-COMMERCE

"Millionengewinne" über E-Mail

Auf die E-Mailadresse des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen gelangte vor einigen Tagen diese frohe Botschaft: Es hätte eine Milion britischer Pfund gewonnen! Die Beraterinnen des EVZ kennen den Trick jedoch schon zur Genüge: Es handelt sich um einen Betrugsversuch!
Es vergeht wohl keine Woche im EVZ Bozen, in welcher nicht ein Verbraucher davon überzeugt werden muss, dass es sich hierbei nicht um eine echte Gewinnmitteilung handelt. Nicht immer reichen die Erklärungen seitens der Beraterinnen des EVZ, um die Verbraucher davon zu überzeugen, dass sie nicht gewonnen haben. Bedacht werden soll aber, dass wer bei keiner Lotterie mitspielt, auch nicht gewinnen kann, keine ernstzunehmende Lottogesellschaft seine Gewinner über E-Mail informiert, falsche Gewinnmitteilungen oft in einem grammatikalisch fehlerhaften Englisch verfasst sind oder zahlreiche Rechtschreibfehler beinhalten und dass auf den Webseiten der "echten" Lotterien sich meist explizite Warnungen vor diesen Betrugsmaschen finden.
Lesen Sie auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums, wie die Masche funktioniert.


E-COMMERCE

Vortrag: Gefahren im Netz

Mit den ständig zunehmenden Angeboten und Möglichkeiten, die das Internet bietet, und der wachsenden Anzahl an Nutzenden, steigt auch die Zahl der Delikte im Netz. Im Rahmen der Tagung "Gefahren im Netz" vom 7. Mai 2014 in Bozen - organisiert vom Amt für audiovisuelle Medien der Landeskulturabteilung gemeinsam mit Postpolizei und Europäischem Verbraucherzentrum - wollen die Beraterinnen des EVZ Bozen auf die im Internet lauernden Gefahren aufmerksam machen und aufzeigen, worauf zu achten ist und wie man sich schützen kann.


Fall des Monats

Ein italienischer Student ist auf der Suche nach einem gebrauchten Laptop und findet ein interessantes Angebot eines Privatverkäufers im Internet. Der Verkäufer wird kontaktiert und man wird sich schnell einig: Der Student zahlt 650,00 EUR mittels Paypal, einem Online-Bezahldienst, der seinen europäischen Sitz in Luxemburg hat. Der Verkäufer schickt dem Käufer den Code, um den Weg des Pakets zu verfolgen, aber der Student bemerkt sofort, dass hier etwas gehörig schief läuft: Das Paket nimmt den Weg nach Catanzaro statt nach Bozen. Der junge Verbraucher, der ein erfahrener Internetkäufer ist, kontaktiert zunächst den Verkäufer, aber das Problem löst sich nicht. Er aktiviert den Käuferschutz von Paypal, aber bekommt unerwarteterweise nicht Recht, denn der Verkäufer kann beweisen, dass er den Laptop verschickt hat, somit sei die Beschwerde unbegründet. Der Student gibt jedoch nicht auf und wendet sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien in Bozen, welches den Fall an das EVZ Luxemburg weiterleitet.
Das EVZ in Luxemburg nimmt Kontakt zur Firma auf und weist darauf hin, dass das Paket in eine Stadt verschickt wurde, die 1000 Kilometer vom tatsächlichen Bestimmungsort entfernt ist. Daraufhin widerruft Paypal seine erste Entscheidung und schreibt dem Verbraucher den Betrag von 650,00 Euro gut.