Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Mai 2023
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 37 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
159.32 Kb

 

Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2023

REISEN

Reisepass, Visa, Impfungen und Co.

Hätten Sie gewusst, dass wer in die USA einreisen möchte, aktuell immer noch eine Covid-Impfung benötigt? Und dass für die Einreise in viele Länder ein Pass erforderlich ist, der mindestens noch 6 Monate länger gültig ist, als die Reise selbst dauert? Und dass es für Großbritannien bald nicht nur einen Reisepass sondern auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung brauchen wird? Wer sich seine Urlaubsreise selbst organisiert, sollte nicht vergessen, sich rechtzeitig über die verschiedenen Reisebestimmungen, wie Passpflicht, Visumspflicht, notwendige Versicherungen, Pflichtimpfungen und anderen Formalitäten zu informieren. Weitere Informationen zu diesem Thema.

REISEN

Der Leitfaden des EVZ für einen umweltverträglicheren Tourismus

Nachhaltig und bewusst leben. Den eigenen Co2-Fußabdruck klein halten. Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist ein Bedürfnis vieler. Wie aber das Bedürfnis nach Reisen, Urlaub und Entspannung damit in Einklang bringen? Ein Dilemma, auf welches es gar nicht so einfach ist, eine Antwort zu geben. Einige Anregungen dafür, wie man das eigene Reiseverhalten nachhaltiger gestalten kann, versucht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf seiner Webseite darzulegen.

E-COMMERCE

Achtung Onlinebetrug!

Kriminelle haben im Internet oft leichtes Spiel: Sie erfinden eine plausible falsche Identität und schaffen es oft, sich von ahnungslosen Verbraucher:innen, die glauben, mit echten Verkäufer:innen von Designerkleidung, echten Vermittler:innen von Finanzprodukten, echten Eigentümer:innen von Mietwohnungen in Kontakt zu stehen, Hunderte, manchmal sogar Tausende von Euro zu erhalten und dann abzutauchen. Bevor Sie ein Angebot annehmen, persönliche Daten weitergeben oder eine Vorauszahlung leisten, sollten Sie immer prüfen, mit wem Sie diese vertragliche Beziehung eingehen, ob Sie alle notwendigen Kontaktdaten der Person auf der anderen Seite kennen und ob Sie es mit einem Unternehmen oder einer Privatperson zu tun haben. Lesen Sie auf der Website des EVZ, worauf Sie sonst noch achten sollten.

FALL DES MONATS
Im März 2021 bestellte eine italienische Verbraucherin bei einem deutschen Online-Shop eine Lautsprecherbox. Im September 2021 traten Probleme auf, worauf die Verbraucherin – wie vom Gesetz vorgesehen - schriftlich beim Geschäft reklamierte. Dieses bat um Zusendung der Ware, reparierte diese und sendete sie an die Verbraucherin zurück. Nach einigen Monaten traten wiederum dieselben Mängel auf. Erneut kontaktierte die Verbraucherin das Unternehmen, welches die Lautsprecherbox ein zweites Mal reparierte. Im November 2022 schließlich war die Lautsprecherbox zum dritten Mal defekt. Aufgrund der vorhergegangenen beiden erfolglosen Reparaturversuche verlangte die Verbraucherin dieses Mal vom Shop ein neues Gerät bzw. die Rückerstattung des Kaufpreises. Davon wollte das Unternehmen allerdings nichts wissen. So wandte sich die Verbraucherin an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), um ihre Gewährleistungsansprüche (Austausch oder Rückerstattung) durchzusetzen. Das Unternehmen ließ sich von den Argumenten des EVZ Deutschland überzeugen und erstattete der Verbraucherin den Kaufpreis.