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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - November 2023
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 85 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe November 2023

PAUSCHALREISEN

Terror und Krieg in Israel – Was passiert mit meiner Reise?

Das Pauschalreiserecht sieht die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung vor, allerdings nur im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Zielort erheblich beeinträchtigen. Ein starkes, aber nicht zwingend erforderliches, Indiz für die Präsenz von außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, ist eine bestehende Reisewarnung. Erste offizielle Anlaufstelle für die italienischen Bürger:innen, die eine Reise nach Israel oder in die umliegenden Länder gebucht haben, ist die Internetseite des italienischen Außenministeriums (Farnesina): www.viaggiaresicuri.it. Gibt man den Namen des Landes ein, in das man reisen möchte, kann man feststellen, ob es Sicherheitshinweise zu diesem Land gibt und welche möglichen Sicherheitsmaßnahmen empfohlen werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema.

WETTBEWERB ImagineEU

Was würdest du gerne an der EU-Gesetzgebung ändern?

Mit dem ImagineEU-Wettbewerb bietet die EU jungen Menschen die Möglichkeit - in Form eines Videos - ihre Ideen zu einem Thema zu präsentieren, das in ihrer Gemeinde oder ihrem Land verbessert werden und das in der gesamten EU Gesetz werden könnte. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler der beiden letzten Jahrgänge der Sekundarstufe aller EU-Länder. Unter der Aufsicht einer Lehrkraft können Teams von bis zu je sieben Schüler:innen ihr Video bis zum 13. Dezember 2023 einreichen. Als Preis winkt eine Studienreise nach Brüssel und die EU- Institutionen vom 21. bis zum 23. März 2024. Mehr zum Wettbewerb.

INFLUENCER-MARKETING

Ein neues Instrument zur Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken

Auf den verschiedenen sozialen Netzwerken ist das sogenannte Influencer-Marketing ein zunehmend wichtiges wirtschaftliches Phänomen. Influencer werben oft für Produkte und Dienstleistungen und ihre Followers sind Verbraucher:innen – daher müssen auch Influencer, wie alle Wirtschaftstreibenden in der EU, die Verbraucherschutzvorschriften einhalten. Speziell für Influencer und Content Creators gibt es nun mit dem Influencer legal hub ein neues Portal der Europäischen Kommission mit Informationen über die EU-Rechtsvorschriften zu erlaubten Geschäftspraktiken zum Schutz der Verbraucher:innen.

FALL DES MONATS
Eine demenzkranke, unter Vormundschaft stehende österreichische Verbraucherin wurde von einem italienischen Unternehmen unaufgefordert kontaktiert und tätigte im Zuge des Werbeanrufes eine Bestellung von italienischen Delikatessen im Wert von etwa 100 Euro. Erst als die Tochter der geschäftsunfähigen Verbraucherin zufällig eine Mahnung in der Tasche ihrer Mutter fand, stellte sich heraus, dass ein Nachbar das Paket vor der Tür gesehen, das Unternehmen über den Zustand der Kundin informiert hat und dass vereinbart wurde, dass das Paket in einem Geschäftslokal zur Abholung bereit gelegt wird. Das Paket wurde jedoch nicht abgeholt und die Ware verdarb. Obgleich die Tochter der Verbraucherin auf die Geschäftsunfähigkeit ihrer Mutter und somit auch auf die Ungültigkeit des Vertrages hinwies, bestand das Unternehmen auf die Zahlung des Preises. Und eben hier kam das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien ins Spiel, nachdem es vom EVZ Österreich um Hilfe gebeten wurde. Auch die Rechtsberaterin des EVZ Italien bekam zunächst negative Rückmeldungen, in denen auf den offenen Rechnungsbetrag aufmerksam gemacht wurde. Auch auf die Beanstandung, dass die Kundin unaufgefordert telefonisch kontaktiert wurde, ging das Unternehmen nicht ein. Erst als das EVZ Italien eine letzte Frist für eine begründende Erklärung im Hinblick auf die unerlaubte Verwendung persönlicher Daten und die damit verbundene Geschäftsanbahnung setzte, teilte das Unternehmen schließlich die Ausbuchung der Rechnung mit.