Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Mai 2015
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).URLAUB UND REISEN
Mit einem Klick in den Urlaub – Was man bei online Buchungen wissen sollte
Ein Klick reicht bei online-Buchungen aus, um einen Reisevertrag abzuschließen. Ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag ist im Normalfall nicht möglich. Dienstleistungen im Beherbergungs - und Freizeitbereich sind nämlich vom Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgenommen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Wer also eine Pauschalreise storniert, muss mit einer Stornogebühr rechnen, welche umso höher ist, je näher der Zeitpunkt der Abreise rückt. Außerdem melden uns immer häufiger Verbraucher, dass sie irrtümlich zwei Reisen gebucht haben, weil die erste Buchungsbestätigung in den Spamordner gelangt ist, ohne dass dies vom Verbraucher bemerkt wurde. Auch andere wichtige Mitteilungen des Reiseportals landen mitunter im Spamordner: deshalb auch den Spam-(E-Mail)-Ordner regelmäßig kontrollieren! Weitere Informationen, nützliche Tipps und konkrete Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage.E-COMMERCE UND VERBRAUCHER
Erfahrungsaustausch zwischen Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) und Postpolizei Bozen
Internetkäufe sind in der Europäischen Union schon lange alltäglich, laut Schätzungen gibt es allein in Italien 14 Millionen Online-Käufer. Das Phänomen ist immer noch im Wachstum begriffen und bietet den Verbrauchern zahlreiche Vorteile; für viele ist das weltweite Shoppen im Netz Teil des täglichen Lebens. Allerdings gilt es dabei, Vorsicht walten zu lassen und sich der zahlreichen Gefahren bewusst zu werden. Die Skepsis gegenüber der Sicherheit der Zahlungsmittel hat zu so manchen irrigen Überzeugungen geführt. Weitere Informationen zu diesem Treffen finden Sie hier.Hilfe im Ausland: Gleichstellung für EU-Bürger