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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Mai 2015

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Mit einem Klick in den Urlaub – Was man bei online Buchungen wissen sollte

Ein Klick reicht bei online-Buchungen aus, um einen Reisevertrag abzuschließen. Ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag ist im Normalfall nicht möglich. Dienstleistungen im Beherbergungs - und Freizeitbereich sind nämlich vom Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgenommen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Wer also eine Pauschalreise storniert, muss mit einer Stornogebühr rechnen, welche umso höher ist, je näher der Zeitpunkt der Abreise rückt. Außerdem melden uns immer häufiger Verbraucher, dass sie irrtümlich zwei Reisen gebucht haben, weil die erste Buchungsbestätigung in den Spamordner gelangt ist, ohne dass dies vom Verbraucher bemerkt wurde. Auch andere wichtige Mitteilungen des Reiseportals landen mitunter im Spamordner: deshalb auch den Spam-(E-Mail)-Ordner regelmäßig kontrollieren! Weitere Informationen, nützliche Tipps und konkrete Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage.


E-COMMERCE UND VERBRAUCHER

Erfahrungsaustausch zwischen Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) und Postpolizei Bozen

Internetkäufe sind in der Europäischen Union schon lange alltäglich, laut Schätzungen gibt es allein in Italien 14 Millionen Online-Käufer. Das Phänomen ist immer noch im Wachstum begriffen und bietet den Verbrauchern zahlreiche Vorteile; für viele ist das weltweite Shoppen im Netz Teil des täglichen Lebens. Allerdings gilt es dabei, Vorsicht walten zu lassen und sich der zahlreichen Gefahren bewusst zu werden. Die Skepsis gegenüber der Sicherheit der Zahlungsmittel hat zu so manchen irrigen Überzeugungen geführt. Weitere Informationen zu diesem Treffen finden Sie hier.


Hilfe im Ausland: Gleichstellung für EU-Bürger

Neue EU-Richtlinie regelt weltweiten konsularischen Schutz

Wenn man auf Reisen seinen Pass verliert, Opfer eines Unfalls oder Verbrechens wird oder am Urlaubsort gefährliche Situationen wie etwa Naturkatastrophen auftreten, kann man sich hilfesuchend an die Vertretung des Heimatlandes vor Ort wenden. Was passiert, wenn es keine solche gibt, regelt jetzt eine neue Richtlinie der EU. Nicht jeder EU-Mitgliedsstaat unterhält in jedem Drittstaat eine Botschaft oder ein Konsulat. Dennoch haben EU-Bürger überall auf der Welt, ob sie nun außerhalb der EU verreisen oder leben, das Recht auf konsularischen Schutz. Mehr dazu hier.


Fall des Monats

Im Herbst 2014 bestellte ein französischer Verbraucher über eine italienische Webseite ein Mountainbike zum Preis von 700 Euro. Obwohl die Verpackung des Rades keinerlei Spuren von Schäden aufwies und auch das Mountainbike selbst gut verpackt war, musste der Verbraucher, nachdem er die Ware ganz ausgepackt hatte, feststellen, dass der Rahmen einen tiefen, 2 cm langen Kratzer aufwies. Der Kratzer musste also bereits vor dem Verpacken und der Lieferung entstanden sein. Der Käufer informierte den Verkäufer umgehend über den Schaden und schickte diesem auch Fotos vom Kratzer und der intakten Verpackung. Das Unternehmen bot dem Verbraucher, der den Austausch der Ware wünschte, lediglich einen Gutschein in Höhe von 50 Euro an. Daraufhin suchte der Konsument Rat beim EVZ Frankreich, das wiederum das EVZ Bozen um Hilfe bat. Es kontaktierte den Verkäufer, der schließlich nach einigem anfänglichen Hin und Her die Rücknahme des Mountainbikes organisierte und den Kaufpreises erstattete