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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2022

FLUGREISEN

EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte bei Vorverlegung eines Fluges

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte der Flugreisenden im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, die Vorverlegung eines Fluges wurde bisher aber nicht explizit durch EU-Recht geregelt. In Folge eines Urteils des Europäische Gerichtshofs (EuGH) ist ein Flug nun als „annulliert“ anzusehen, wenn die Fluggesellschaft ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Laut EuGH ist die Vorverlegung in diesem Falle als erheblich anzusehen, denn sie kann für Passagiere zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Dementsprechend kann den Passagieren nun bei Vorverlegungen von mehr als einer Stunde – wie bei Annullierung eines Fluges – ein Ausgleichsanspruch (je nach Entfernung jeweils 250, 400 oder 600 Euro) zustehen. Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten finden Sie hier.


NACHHALTIGKEIT

Plattform zur Berechnung des Co2-Fußabdrucks

Die EU stellt ein Online-Tool zur Berechnung des Co2-Fußabdrucks (Consumer Footprint Calculator) zur Verfügung. Dieses ermöglicht es, die Umweltauswirkungen des Konsumverhaltens zu berechnen und abzuschätzen, wie sich Veränderungen im Lebensstil auf den persönlichen Fußabdruck auswirken könnten. Die Bewertung wird dabei für fünf Verbrauchsbereiche (Lebensmittel, Wohnen, Mobilität, Haushaltswaren und Geräte) durchgeführt und folgt einem Ansatz, welcher die Auswirkungen des gesamten Lebenszyklus der konsumierten Produkte berücksichtigt. Mit dieser Plattform können Sie die Auswirkungen Ihres Konsums prüfen, um zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen. Die Plattform ist in englischer Sprache unter diesem Link aufrufbar.

ODR-PLATTFORM

Eine Möglichkeit zur Lösung von Verbraucherstreitigkeiten

Die ODR-Plattform feiert ihren sechsten Geburtstag. Es handelt sich dabei um eine von der Europäischen Kommission eingerichtete interaktive Website zur Beilegung von nationalen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten, welche ihren Ursprung im elektronischen Handel haben. Um die Dienste der ODR-Plattform nutzen zu können, ist es erforderlich, einen eigenen Account anzulegen, der den Zugriff auf ein persönliches Dashboard ermöglicht, über welches der Status der Beschwerde verfolgt werden kann. Das Verfahren wird durch Ausfüllen eines Formulars eingeleitet. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird direkt mit dem Unternehmen eine Lösung des Problems ausgehandelt oder man schickt eine Beschwerde an den Shop und beauftragt eine Schlichtungsstelle mit der Lösung des Problems. Hier gibt es weitere Informationen dazu.

FALL DES MONATS
Ein Verbraucher aus der Tschechischen Republik hatte eine Reihe von Sammelheften eines italienischen Verlags abonniert. Die Sammlung umfasste 100 Ausgaben mit jeweils einem Stück für den Bau eines Modells eines Autos. Die Sammlung hatte im Oktober 2018 begonnen und sollte im Februar 2021 enden, der Preis für die Sammlung belief sich auf 930,00 Euro. 11 der Sammelhefte wurden jedoch nicht geliefert und so war es nicht möglich, das Modell fertig zu stellen.
Der Verbraucher wandte sich mehrmals erfolglos an den Kundendienst und schließlich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Tschechien, welches den Fall an das EVZ Italien weiterleitete. Das EVZ Italien blieb hartnäckig und konnte nach mehrmaliger Intervention beim italienischen Verlag schließlich die Lieferung der fehlenden Ausgaben erwirken. Der Verbraucher konnte die Sammlung vervollständigen und das Modell fertig bauen.