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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - April 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 28 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe April 2022

NACHHALTIGKEIT IN EUROPA

Wie Europa auf Initiativen zum Umweltschutz setzt

Anlässlich des Weltverbrauchertags, der am Dienstag, dem 15. März, stattfand, stellte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) einige der interessantesten auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz ausgerichteten Initiativen für Verbraucher:innen in Europa vor. Zwei Beispiele dafür sind die bekannte dänische App "Too Good To Go" und der kostenlose öffentliche Nahverkehr in Luxemburg. Entdecken Sie weitere Initiativen auf unserer Webseite.

TOGETHER IS BETTER

Zusammenarbeit ist die Grundlage des ECC-Net

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wurde 2005 eingerichtet, um auf europäischer Ebene Zwistigkeiten zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen aus verschiedenen Ländern zu lösen. Es basiert auf der Kooperation der Berater:innen der verschiedenen Zentren in den EU-Staaten sowie im Vereinigten Königreich, in Norwegen und Island. In der ersten Märzwoche traf der Koordinator unseres Bozner Büros, Stefano Albertini, seine spanischen Kollegen im Zuge einer bereichernden Study Visit. Dadurch wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Zentren gestärkt. Stets an der Seite der Verbraucher:innen.

COVID REISEGUTSCHEINE

Gültigkeitsdauer auf 30 Monate verlängert

Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe eingefügt wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist für Verbraucher:innen jedoch leider keine ideale Lösung, da dadurch der Zeitpunkt der ersehnten Rückerstattung leider in die weiter Ferne rückt. Für weitere Informationen.

FALL DES MONATS
Beim Online-Shopping kann schon mal etwas schief gehen, aber manchmal findet man sich in einer wahrlich kafkaesken Situationen wieder... Ein italienischer Verbraucher hatte sich das neueste Modell eines Mobiltelefons online bestellt. Als es der Kurier brachte, merkte er jedoch gleich, dass etwas nicht stimmte: Das Paket war eindeutig zu leicht. Er öffnete das Paket noch im Beisein des Kuriers und fand anstelle des Telefons ein Präparat zur Heilung einer Fischkrankheit. Nachdem der Verbraucher den Kurier vermerken hat lassen, was passiert war, kontaktierte er den Verkäufer, um das falsch erhaltene Paket zurückzusenden. Der Verkäufer gab ihm Anweisungen für die Rücksendung, die auch erfolgreich verlief, die Kosten für die Rücksendung wurden jedoch nicht erstattet. Er reklamierte, jedoch ohne Erfolg, und so wandte sich der Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien. Die Beschwerde wurde dann an das EVZ Luxemburg weitergeleitet, wo der Verkäufer seinen Sitz hat. Dank des Vermerks des Kuriers und der Fotos, die der Verbraucher gemacht hatte, konnte die Angelegenheit schließlich geklärt werden, und der unglückliche Verbraucher erhielt den Betrag für die Rücksendung zurück... und sein neues Mobiltelefon.