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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 21 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2022

SAFER INTERNET DAY

5 Tipps für mehr Sicherheit im Internet

Anlässlich des Safer Internet Day am 8. Februar haben wir 5 Tipps zum sicheren Surfen im Internet veröffentlicht. 1. Stellen Sie keine Informationen online, von denen Sie nicht möchten, dass sie bekannt sind. 2. Antworten Sie nicht auf Chat-Nachrichten oder provokative Kommentare von belästigenden Kontakten, sondern sperren Sie diese und zeigen Sie sie bei den Behörden an. 3. Fühlen Sie sich nicht schuldig, wenn Sie ein Opfer von Cybermobbing sind - es ist nie Ihre Schuld! 4. Prüfen Sie beim Online-Einkauf, mit wem Sie einen Kaufvertrag abschließen. 5. Verwenden Sie sichere und nachvollziehbare Zahlungsmittel. Weitere Ratschläge zum Thema gibt es auf unserer Webseite.

AUF GESCHENKESUCHE IM INTERNET

Wie wähle ich sie aus, ohne dabei in die Falle zu tappen?

Wenn wir ein Geschenk auswählen, denken wir instinktiv nur an die Reaktion der Person, der wir damit Freude bereiten möchten. Aber zum Zeitpunkt des Kaufs ist es ratsam, auch anderes zu beachten. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Dropshipping-Webseiten, um nicht zu riskieren, dass Sie ungewöhnlich lange auf die Lieferung warten müssen, minderwertige Produkte erhalten oder unvermutet Zollgebühren zahlen müssen, die beim Kauf nicht angegeben waren. Denken Sie auch daran, dass Sie sich nicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht berufen können, wenn Sie ein personalisiertes Geschenk oder eine Freizeitdienstleistung für ein bestimmtes Datum erwerben. Lesen Sie hier mehr.


REISEN IN CORONA-ZEITEN

Gibt es eine Rückerstattung, wenn die Reise ins Wasser fällt?

In den letzten Jahren war es wirklich nicht einfach, einen Urlaub zu planen. Obwohl so langsam Licht am Ende des langen vom Coronavirus geprägten Tunnels zu sehen ist, kann es immer noch passieren, dass Ihre Reise in letzter Minute wegen Covid abgesagt werden muss. Wenn es für Sie aufgrund des Coronavirus objektiv absolut unmöglich ist, die Buchung in Anspruch zu nehmen, haben Sie in Italien glücklicherweise Anspruch auf eine Erstattung. Wichtig ist, dass das positive Testergebnis durch einen PCR- oder Antigentest, der von medizinischem Personal durchgeführt wurde, nachgewiesen wird, denn ein selbst durchgeführter Abstrich hat nicht genügend Beweiskraft. Aber Achtung: Nicht in allen Fällen ist eine Erstattung möglich... Für weitere Informationen.


FALL DES MONATS
Eine italienische Verbraucherin nutzte den Transferservice eines deutschen Busunternehmens, um zu einem fast 3 Stunden entfernten Flughafen zu fahren, von wo aus sie ein Flugzeug nehmen wollte. Die Fahrt dauerte bereits mehr als zwei Stunden, als die Verbraucherin die Toilette an Bord aufsuchen wollte und feststellen musste, dass diese außer Betrieb war. Sie fragte daraufhin den Busfahrer nach dem Weg zur Toilette an der nächsten Haltestelle. Als die Verbraucherin eilig zurückkehrte, war der Bus schon weitergefahren, samt ihrem Gepäck an Bord. Sie war gezwungen, ein Taxi zu nehmen, um den Flughafen zu erreichen, und konnte mit Glück noch ihr Gepäck im Bus am Flughafen wiederfinden. Sie forderte in der Folge das Unternehmen auf, ihr die Taxikosten zu erstatten, doch dieses verweigerte jegliche Zahlung: Der Fahrer musste schließlich den Fahrplan einhalten und konnte nicht warten. Die Verbraucherin bat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien um Hilfe, welches den Fall an das EVZ Deutschland weiterleitete. Das deutsche EVZ setzte sich mit dem Unternehmen in Verbindung und wies darauf hin, dass gemäß den Geschäftsbedingungen in allen Bussen eine Bordtoilette für die Fahrgäste zur Verfügung stehe und der Schaden letztlich durch das Fehlen einer solchen verursacht worden sei. Schließlich lenkte der Unternehmer ein und erstattete aus Kulanz die Taxikosten.