Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Juli/August 2024
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 53 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 53 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juli/August 2023
REISENKostenfreie Beratung beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ)
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien bearbeitet im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) jährlich über 10.000 Anfragen und grenzüberschreitende Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus ganz Italien und aus den anderen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und dem Vereinigtem Königreich. Viele dieser Anfragen betreffen den Reise- und Urlaubssektor. Die Rechte der Reisenden gehen bekanntlich nie in Urlaub und wie gewohnt, steht das EVZ den Reisenden auch in diesem Jahr kostenlos zur Seite, um ihre Rechte geltend zu machen und Zweifel zum Thema Reisen zu klären. So schützen zum Beispiel die europäischen Fahrgastrechte-Verordnungen die Reisenden in der EU bei Verspätungen und Annullierungen. Lesen Sie auf der Webseite des EVZ, wie man mögliche Probleme schon bei der Urlaubsbuchung vermeiden kann.EURO 2024 IN DEUTSCHLAND
Vorteile und Tücken des „Deutschland-Ticket“
Für 49 Euro im Monat erlaubt das Deutschland-Ticket unbegrenzte Fahrten mit regionalen und lokalen Verkehrsmitteln (auch mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen) in ganz Deutschland. Es gilt jedoch nicht für Fernzüge wie ICE, IC und EC. Die komplett digitale Monatskarte kann auf der Webseite der Deutschen Bahn erworben werden. Außerdem ist sie über die Anwendung DB Navigator sowie bei regionalen und lokalen Verkehrsunternehmen erhältlich. Es handelt sich dabei um ein Abonnement, das rechtzeitig gekündigt werden muss, da es sich ansonsten automatisch verlängert. Der Stichtag für die Kündigung ist der 10. eines Monats. Wird die Kündigung später erklärt, verlängert sich das Abonnement bis zum Ende des folgenden Monats. Mehr zum Thema unter.EU
Temu wird als VLOP eingestuft
Die Europäische Kommission hat den Online-Marketplace Temu mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform - VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste eingestuft. Somit muss das Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach der Notifizierung (konkret bis Ende September 2024) die strengsten Vorschriften des Digital Services Act einhalten, und wird somit unter anderem verpflichtet, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf nicht sicherer oder illegaler Waren zu schützen, wobei besonders der Verkauf und Vertrieb von Produkten, die für Minderjährige schädlich sein könnten, verhindert werden soll. Für weitere Informationen.FALL DES MONATS
Eine Verbraucherin wollte Silvester mit ihren Freunden in London verbringen und suchte auf einer Buchungsplattform nach einer geeigneten Ferienwohnung und fand ein günstiges Angebot mit ansprechenden Bildern der Wohnung. Auf einem Bild war eine Telefonnummer angegeben, die sie über einen Messenger-Dienst kontaktieren sollte, wenn sie an der Buchung dieser Wohnung interessiert sei. Die Verbraucherin schickte Informationen zum gewünschten Ankunfts- und Abreisetag, der Anzahl der zu beherbergenden Personen usw. an die Nummer. Dann erhielt sie eine E-Mail, die (nur) dem Anschein nach von der Buchungsplattform stammte und einen Link enthielt, die zu einer Zahlungsaufforderung in Höhe von etwa 2000 EUR führte. Die Verbraucherin zahlte per Banküberweisung, erhielt aber nie eine endgültige Buchungsbestätigung und wurde misstrauisch. Schließlich erkannte sie, dass es sich um einen Betrug handelte.
Die Verbraucherin wandte sich an unser EVZ um Hilfe. Tatsächlich hätte die Buchungsplattform den Betrug erkennen, seine Nutzerin schützen und den Schaden wohl verhindern können, wenn sie die Anzeige und die Fotos genauer überprüft und entfernt hätte. Das EVZ des Landes, in dem die Plattform ihren Sitz hat, setzte sich mit dieser in Verbindung, welche zunächst um weitere Informationen und Unterlagen bat, um besser zu verstehen, wie der Betrug zustande kam. Am Ende zahlte die Buchungsplattform den gesamten Betrag an die Verbraucherin zurück.