Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Juni 2024
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 44 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
153.69 Kb

 

Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juni 2024

EU

Kampf gegen das Greenwashing

Kürzlich wurde die neue Richtlinie (EU) 2024/825 gegen irreführende Umweltaussagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie soll besseren Schutz gegen unlautere Praktiken bieten und durch bessere Informationen den ökologischen Wandel stärken.
In die "schwarze Liste" der als auf jeden Fall als unlautere Geschäftspraktiken angesehenen Verhaltensweisen fallen künftig unter anderem die Kennzeichnung der Waren mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde; die Aufstellung einer allgemeinen Umweltaussage (z. B. "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig"), für welche Gewerbetreibende keinen Nachweis bieten können; die Aussage, wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn in Wirklichkeit Treibhausgasemissionen lediglich kompensiert werden.
Nach ihre Umsetzung in nationale Normen sollen die neuen Regeln dann ab 27.09.2026 angewendet werden. Was die neue Richtlinie sonst noch vorsieht, kann auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) nachgelesen werden.

MIETWAGEN

Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 18 Millionen für sechs Autovermieter

Sechs Autovermieter auf dem italienischen Markt wurden kürzlich von der italienischen Marktaufsichtsbehörde (AGCM) wegen missbräuchlicher Klauseln bestraft. Die für missbräuchlich befundene Klausel sah die Abbuchung eines Pauschalbetrags für den Verwaltungsaufwand bei Bußgeldern, die für Verkehrsverstöße oder die Nichtbezahlung von Parkgebühren oder Mautgebühren während der Mietdauer verhängt wurden vor. Die Behörde hielt den Betrag für ungerechtfertigt, da die einzige Leistung, die das Unternehmen in einem solchen Fall erbringen muss, die Übermittlung der Identifikationsdaten der Kundin oder des Kunden war, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes in Besitz hatte. Neben der Zahlung einer Geldstrafe wurden die Autovermieter aufgefordert, die Klausel aus ihren Vertragsbedingungen zu streichen.

EU

E-Commerce Riese Shein ist VLOP

Die Europäische Kommission hat den Online-Händler Shein mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform - VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste eingestuft. Somit muss das Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach der Notifizierung (konkret bis Ende August 2024) die strengsten Vorschriften des Digital Services Act einhalten, und wird somit verpflichtet, spezifische Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer im Internet, einschließlich Minderjähriger, zu ergreifen und alle systemischen Risiken, die sich aus ihren Diensten ergeben, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern. Für weitere Informationen.

FALL DES MONATS
Ein italienischer Verbraucher bestellte online bei einem deutschen Unternehmen zwei Tickets für das Konzert eines bekannten amerikanischen Sängers, wie er glaubte – Preis pro Ticket 60,45 Euro. Im Dezember 2023 fand das Konzert in Deutschland statt. Groß war die Enttäuschung des Verbrauchers und seiner Begleitung, als anstelle des Künstlers lediglich eine Coverband auftrat, welche die Hits des Sängers performte. Da weder aus den Informationen zum Konzert, noch aus den Informationen auf den Konzerttickets oder aus deren Layout ersichtlich war, dass es sich um das Konzert einer Coverband handelte, beschwerte sich der Verbraucher schriftlich beim deutschen Unternehmen. Seine Beschwerde wurde abgelehnt mit der Begründung, es handle sich laut Beschreibung um eine Show über die Hits des berühmten Sängers. Unzufrieden mit der Antwort, kontaktierte der Verbraucher das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien. Wir übermittelten die Beschwerde an unsere deutschen Kollegen. Die Intervention des EVZ Deutschland war erfolgreich: Das Unternehmen erstattete beide Tickets.