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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - November 2024
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 85 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe November 2024

INTERNETABOS

So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Allzu oft sind Verbraucherinnen und Verbraucher in Online-Verträgen gefangen, die sich unbemerkt automatisch verlängert haben oder plötzlich deutlich teurer sind als ursprünglich gedacht. Die automatische Verlängerung ist an sich keine unzulässige Klausel, muss jedoch ausdrücklich akzeptiert werden (ein Klick reicht dabei oft aus!). Vorsicht ist also geboten. Die häufigsten Situationen betreffen dabei Streaming-Dienste, bei denen manchmal eine kostenlose Testphase unbemerkt in ein kostenpflichtiges Monats-Abo übergeht, Abos für digitale Zeitungen und Magazine, bei denen nach dem anfänglichen Aktionspreis oft deutlich höhere Gebühren fällig werden, Software-Abos, wie Computerprogramme oder Apps für das Smartphone, sowie Online-Kurse, Plattformen- oder andere Online-Dienste. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt, wie man die Fallstricke sicher umgeht.

VORSICHT FALLE

Die altbewährte Betrugsmasche mit der (allzu) günstigen Mietwohnung

Seit Jahren bekommt das EVZ immer wieder Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die im Internet auf verschieden Portalen auf Anzeigen für eine günstige Mietwohnung stoßen, die sich leider im Nachhinein als Betrug entpuppen. Die Fotos der Wohnung sind sehr ansprechend, besichtigen kann man die Wohnung aber nicht, weil sich der Eigentümer oder die Eigentümerin gerade angeblich im Ausland befindet. Auffällig ist dabei der unschlagbare Preis und die Verlockung, noch weniger zahlen zu müssen, wenn man gleich mehrere Monatsmieten (am Besten gleich die ganze Jahresmiete) im Voraus bezahlt. Wenn da nicht die Alarmglocken schrillen, ist man ganz schnell mehrere Tausend Euro unwiederbringlich los. Die Wohnung gibt es natürlich nicht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät davon ab, irgendwelche Anzahlungen zu tätigen, ohne sich vorher die Wohnung vor Ort unverbindlich und kostenfrei angesehen zu haben.

REISEN

Neue Verpflichtungen für Reisende ins Vereinigte Königreich

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich die Anforderungen für die Einreise zu Urlaubszwecken mehrfach geändert. Die Zeiten, in denen der Personalausweis für die Einreise ausreichte, sind längst vorbei. Im Moment ist ein Reisepass notwendig, bald wird jedoch zusätzlich auch eine elektronische Reisegenehmigung, die so genannte ETA (Electronic Travel Authorisation), erforderlich sein. Sie wird ab dem 2. April 2025 für Reisende aus der EU obligatorisch sein und kann ab dem 5. März 2025 über die entsprechende App oder auf der Website des britischen Innenministeriums gegen eine Gebühr von 10 Pfund beantragt werden. Für mehr Informationen.

FALL DES MONATS
Ein bulgarischer Verbraucher bestellte bei einem italienischen Online-Shop ein paar Fußballhandschuhe für seinen Sohn. Die Enttäuschung des jungen Fußballers war groß, als er beim Auspacken der Handschuhe bemerkte, dass diese defekt waren. Nachdem der Online-Shop nicht auf die Reklamationen des Verbrauchers reagierte, wandte dieser sich ohne weiter abzuwarten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bulgarien, welches dann das EVZ Italien um eine Intervention in der Sache bat.
Die Rechtsberaterin am EVZ Italien kontaktierte den Shop und bat um Zusammenarbeit um die Beschwerde zu lösen. Noch am selben Tag bekam sie eine Rückmeldung vonseiten des Online-Verkäufers, der sich zunächst wunderte, da keine derartige Reklamation bei ihm eingegangen war und versicherte, sich sofort um die Angelegenheit zu kümmern. Es stellte sich tatsächlich heraus, dass die vom Verbraucher für die Reklamation benutzte E-Mail-Adresse nicht korrekt war, und die Beschwerde somit gar angekommen war und gar nicht bearbeitet werden konnte.